Nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall hast du Anspruch auf die vollständige Erstattung aller unfallbedingten Kosten durch die gegnerische Versicherung. Hier sind die wichtigsten Kostenarten, die übernommen werden müssen:
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Reparaturkosten
Die Versicherung erstattet die nachgewiesenen Reparaturkosten auf Basis einer Werkstattrechnung oder eines Gutachtens/Kostenvoranschlags im Fall einer fiktiven Abrechnung. Du kannst die Werkstatt frei wählen. -
Kosten für das Schadengutachten
Ein unabhängiges Gutachten ist entscheidend, um deine Ansprüche durchzusetzen. Die Versicherung des Unfallgegners übernimmt die Kosten, es sei denn, es handelt sich um einen kleinen Schaden unter 750 €, bei dem ein Kostenvoranschlag genügen könnte. -
Wertminderung
Auch nach fachgerechter Reparatur kann dein Fahrzeug an Wert verlieren. Die Versicherung muss diesen Verlust ersetzen, was durch das Gutachten ermittelt wird. -
Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
Wenn dein Fahrzeug nicht fahrbereit ist, kannst du entweder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall (je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 € und 100+ € pro Tag) oder die Kosten für einen Mietwagen erhalten. -
Abschleppkosten
Fallen an, wenn das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist. Diese Kosten übernimmt die Versicherung. -
Standgebühren & Entsorgungskosten
Falls dein Fahrzeug auf einem Werkstatt- oder Abschlepphof abgestellt werden muss, übernimmt die Versicherung die Standgebühren. Auch die Entsorgungskosten bei einem Totalschaden sind abgedeckt. -
Anwaltskosten
Wenn du einen Anwalt für Verkehrsrecht einschaltest, um deine Ansprüche durchzusetzen, übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten. -
Schmerzensgeld & Behandlungskosten (bei Personenschäden)
Bei Verletzungen durch den Unfall hast du Anspruch auf Schmerzensgeld und auf Erstattung von Behandlungskosten sowie Fahrtkosten zu Arztbesuchen und Verdienstausfällen. -
Sonstige Auslagen
Kleinere Kosten wie Telefon- und Portokosten oder Fahrzeugreinigung nach der Reparatur können ebenfalls erstattet werden.
Fazit
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle unfallbedingten Kosten, von Reparaturen und Gutachten bis hin zu Mietwagen, Schmerzensgeld und Anwaltskosten. Ein unabhängiger Gutachter und ein Fachanwalt helfen, deine vollen Ansprüche durchzusetzen.