In einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 1. Dezember 2014 (Az.: 22 U 171/13) wird betont, dass es auch bei einfachen Verkehrsunfällen als erforderlich angesehen wird, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die fortschreitend komplexe Entwicklung der Schadenspositionen und die Rechtsprechung zu Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen und ähnlichen Themen machen es nahezu fahrlässig, einen Unfall ohne juristische Unterstützung abzuwickeln.
Ein Rechtsanwalt kann und sollte bei einem Verkehrsunfall – egal ob dieser als einfach oder schwer eingestuft wird – sofort hinzugezogen werden. Das OLG Frankfurt betont, dass die immer komplizierter werdende Abwicklung und die unübersichtliche Rechtsprechung eine schnelle Einschaltung eines Rechtsanwalts unumgänglich machen, um alle berechtigten Ansprüche durchsetzen zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Versicherer des Unfallgegners mit der Schadenszahlung in Verzug befindet. Die Anwaltskosten müssen bei einem unverschuldeten Unfall in jedem Fall vom Versicherer des Unfallgegners übernommen werden, genau wie andere Schadenpositionen.
Um sicherzustellen, dass nach einem Unfall alle Schäden vollständig ersetzt werden, ist es daher ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der sich mit der Materie bestens auskennt, hinzuzuziehen.